ccc) Nachdem die Gesuchstellerinnen für den frühmorgendlichen Flug die Abfahrtszeit von 06:30 Uhr beanspruchten, war es den Gesuchsgegnerinnen unbenommen, ebenfalls einen frühmorgendlichen Flug anzubieten und zwar möglichst zeitnah an der anscheinend optimalen Zeit zwischen 06:30 und 06:40 Uhr. Die Gesuchsgegnerinnen wiesen darauf hin, dass sie das Check-In so auslegen müssten, dass die maximale Passagierzahl für den frühmorgendlichen Flug (72 Passagiere für AUA, 76 Passagiere für PVL) abgefertigt werden könne.