Gesuchstellerinnen bestritten diese Vorbringen nicht, wandten jedoch ein, massgebend seien die Blockzeiten, d.h. für AUA zwischen 1:10 und 1:20 Stunden und für PVL eine Stunde (Massnahmereplik Rz 144). Die Gesuchsgegnerinnen hielten fest, die von PVL veröffentlichten Flug- und Blockzeiten seien tatsächlich variabel, da sie von verschiedenen Faktoren abhängen würden. Sie bekräftigte jedoch, dass die veröffentlichten Flug- und Blockzeiten realistisch seien, und ein beinahe zeitgleiches Landen in Wien möglich sei (Massnahmeduplik S. 35).