In kartellrechtlicher Hinsicht hielten die Gesuchstellerinnen fest, die Gesuchsgegnerinnen würden ihre Macht und Kontrolle über die Flugfeldinfrastruktur sowie ihre Monopolstellung in den verschiedenen nachgelagerten Märkten (z.B. Lufttransport von Passagieren; Bodendienstleistungen für Passagiere, so etwa Parkplatz, Ticketverkauf, Check-In, VIP und Vielfliegerlounge usw.; Abfertigung der © Kanton St.Gallen 2026 Seite 19/37 Publikationsplattform St.Galler Gerichte