© Kanton St.Gallen 2026 Seite 13/37 Publikationsplattform St.Galler Gerichte das Rechtsbegehren Ziff. 2, wonach jegliche unlautere Wettbewerbshandlungen zum Nachteil der Gesuchstellerinnen zu unterlassen seien, hielten die Gesuchsgegnerinnen fest, dieses sei, da es ein vom Gesetzgeber in UWG bereits formuliertes Verbot wiederhole, zu unsubstantiiert (Gesuchsantwort S. 22 Ziff. 3.1).