Sie bestritten das Bestehen eines Rechtschutzinteresses, nachdem feststehe, dass die AUA seit 28. März 2011 fliege, und die Gesuchsgegnerinnen die erforderlichen Ground-Handling Dienstleistungen richtig erbracht hätten. Die Parteien hätten Verhandlungen über die (früh morgendlichen) Slots geführt, wobei die marktmächtige AUA ein Entgegenkommen erzwungen habe, d.h. den Austausch der Slots: Start AUA 06.30 Uhr, Start People's ViennaLine 06.50 Uhr, eben mit der betrieblich möglichen Minimaldifferenz von 20 Minuten (Gesuchsantwort S. 13ff.).