Die Gesuchstellerinnen machen geltend, das Verhalten der Gesuchsgegnerinnen verstosse gegen Art. 9 Abs. 1 und 2 des Abkommens zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr vom 21. Juni 1999 (SR0.748.127.192.68, Luftverkehrsabkommen, LVA). Ferner stützen sie ihr Begehren wegen Verweigerung von Geschäftsbeziehungen auf Art. 7 Abs. 1 lit. a KG. In Bezug auf die behaupteten Wettbewerbsverletzungen stützen sie sich auf Art. 2 und Art. 3 lit. a UWG, indem sie u.a. vorbringen, die Gesuchsgegnerinnen hätten sich