Altenrhein zu benützen, oder welche darauf ausgerichtet sind, Mitarbeiter oder Kunden der Gesuchstellerinnen planmässig oder mittels unwahrer Angaben zu Gunsten der Gesuchsgegnerinnen abzuwerben. Die Gesuchstellerinnen hielten in dem drei Tage vor Beginn des Sommerflugplans ab 28. März 2011 eingereichten Gesuch fest, sie hätten keine Sicherheit, dass die Dienstleistungen am Boden von den Gesuchsgegnerinnen überhaupt oder in nicht diskriminierender Art durchgeführt würden. Die Gesuchstellerinnen hätten dabei keine Alternativen, mithin könnten die Dienstleistungen nicht von einem Drittunternehmen erbracht werden (Gesuch Rz 7f.).