Erhöhung der Handling Gebühren). Mit Schreiben vom 17. Januar 2011 anerkannten die Gesuchsgegnerinnen die 5-jährige Kündigungsfrist der Benützungsvereinbarung/ Nachtrag I (kläg.act. 8, 12) und hielten fest, dass diese beiden Verträge per 31. Dezember 2015 gekündigt seien (kläg.act. 31 Ziff. 1.1). c) Die 5-jährige Kündigungsfrist betraf aber nicht das 1998 SGHA, weil dieses eine