Im Gegenzug verpflichtete sich die Gesuchsgegnerin, alle mit dem Betrieb eines Flugplatzes zusammenhängenden Dienstleistungen wie Ground Handling, Services etc. auszuführen und den Flugplatz für die gesamte Vertragsdauer zu betreiben (kläg.act. 8 Ziff. 1.3 und 2.2). Im Nachtrag I © Kanton St.Gallen 2026 Seite 4/37 Publikationsplattform St.Galler Gerichte vereinbarten die Gesuchsgegnerin 1 und die F. GmbH eine unbestimmte Vertragsdauer (kläg.act. 12).