2. Mit Schreiben vom 29. September 2010 teilte die G. Treuhand AG mit, sie habe für die W. S. GmbH beim Handelsregisteramt des Kantons St. Gallen den Verzicht auf eine Revision (Opting-Out) beantragt. Dieses habe jedoch mit Schreiben vom 21. September 2010 verlangt, dass die Handelsregisteranmeldung bzw. die Erklärung betreffend den Verzicht auf eine Revision von beiden Gesellschaftern unterschrieben © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte