Beim vorliegenden Mandatsvertrag ergeben sich die Pflichten des Gefahrgutbeauftragen aus der GGBV und der SDR (kläg.act. 2 Ziff. 1) und werden zusätzlich im Mandatsvertrag, insbesondere in den AGB, konkretisiert. Vorliegend umschliessen die vereinbarten Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten die Sicherheitsvorsorge im Betrieb, Zugangskonzepte, Sicherheitspläne, Wareneingangs- und Ausgangskontrolle sowie deren Organisation, Warenumschlagslösungen, das Erstellen von diversen Dokumentationen und Informationsmitteln usw. Zentral sind ferner die Unterweisung der an den Arbeitsprozessen (Haupt-)Beteiligten sowie die Festlegung von Verfahren für Unfälle (kläg.act. 2).