Wie erwähnt, sollte die Höhe der Infrastrukturpauschale für die "Folgejahre" von den Parteien noch vereinbart werden (bekl.act. 6). Die Beklagte hat nun aber für die Infrastrukturpauschale 2009 einen Betrag von Fr. 5'000.-- bezahlt ohne den Einwand zu erheben, dieser Betrag sei nicht vereinbart worden bzw. zu hoch. Auch im vorliegenden © Kanton St.Gallen 2026 Seite 11/25 Publikationsplattform St.Galler Gerichte