Ferner habe die Beklagte als Folge der vorzeitigen Beendigung des Vertrags die jährlichen Infrastrukturpauschalen bis zum Ablauf des Vertrags zu bezahlen. Vorliegend seien noch die Infrastrukturpauschalen 2010 und 2011 im Gesamtbetrag von Fr. 10'760.-- offen. Schliesslich schulde die Beklagte den im © Kanton St.Gallen 2026 Seite 3/25 Publikationsplattform St.Galler Gerichte einzelnen aufgeführten Aufwand des Gefahrgutbeauftragten in der Höhe von Fr. 13'125.--.