Mit Einschreibebrief vom 22. Juni 2009 (fälschlicherweise datiert 22.06.2008), adressiert an "Y. − Herr E. F., M. GmbH", mit dem Betreff "Kündigung Mandatsvertrag Gefahrgutbeauftragter" teilte die Klägerin der Beklagten mit, dass sie "den aktuellen Mandatsvertrag zwischen Y. / M. GmbH und der G. AG per sofort" auflöse (kläg.act. 10). Die Beklagte führte aus, eine Zusammenarbeit sei leider nicht mehr möglich, da die © Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/25 Publikationsplattform St.Galler Gerichte