Am 29. Oktober / 27. November 2007 unterzeichneten die Klägerin als "Mandatnehmerin", vertreten durch E. F., Gefahrbeauftragter, und die Beklagte als "Mandatgeberin" einen "Mandatsvertrag", mit welchem die Beklagte der Klägerin den Auftrag erteilte, u.a. auf der Grundlage der Gefahrgutbeauftragtenverordnung als Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutberaterin für die Beklagte (in W., ferner in P. und A.) zu wirken (kläg.act. 2 Ziff. 1). In Ziff. 3 des Mandatsvertrags wird auf die © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/25 Publikationsplattform St.Galler Gerichte