Nach dem klaren Wortlaut von Art. 17 LugÜ kann mit einer Gerichtsstandsvereinbarung ausschliesslich die internationale Zuständigkeit – und nicht das örtlich zuständige Gericht – bestimmt werden, wobei mit der Vereinbarung eines bestimmten Gerichts nicht nur die örtliche, sondern gleichzeitig auch die © Kanton St.Gallen 2026 Seite 3/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte