Weise das Heizelement eine gerade Anzahl von Spulen auf, die ein gegensinniges Magnetfeld erzeugen, so habe die Fachperson keine Veranlassung, eine geschlossene Leiterschleife zu vermeiden (Ger.act. 85 S. 10f.). Zum Privatgutachten von Patentanwalt E., Dipl. Phys. ETH, vom 22. März 2010 (Ger.act. 58 Beilage 3) hielt der Experte fest, dieses gehe weder darauf ein, weshalb denn D9 eine geschlossene Leiterschleife vorschlagen "darf" noch darauf, dass bei den Spulenanordnungen für Induktionsherde gegensinnig wirksame © Kanton St.Gallen 2026 Seite 16/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte