© Kanton St.Gallen 2026 Seite 13/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Patentregister. Nicht zu hören ist auch der weitere Einwand der Beklagten 2, der Sacheinlagevertrag sei ungültig oder er habe nach Ablauf von über 12 Jahren mangels bisheriger Erfüllung seine Rechtswirkungen verloren. Die Klage ist somit nunmehr, soweit sie den Beklagten 1 betrifft, abzuweisen.