An diese Feststellung ist das Handelsgericht gebunden. Das Kassationsgericht hielt ferner fest, dass bei Patentnichtigkeitsklagen der im Patentregister eingetragene Inhaber des Patents passivlegitimiert sei (Urteil E. I.1.). © Kanton St.Gallen 2026 Seite 11/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte