auch eine weitere Recherche beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) habe kein anderes Ergebnis gebracht. Bei schätzungsweise weit mehr als 60 Mio. Patentdokumenten, wobei etwa 700'000 weitere jedes Jahr dazukommen würden, sei das Auffinden von neuheitsschädlichem Material äusserst schwierig. Die Klägerin habe also unverschuldet nicht den ganzen Stand der Technik gekannt. Sie habe vor dem Gutachten vom 20. Januar 2010 keine Veranlassung gehabt, weitere Beweismittel für eine elementare physikalische Tatsache zu suchen, die einem Elektroingenieur als Gerichtsgutachter dem Anschein nach bekannt sein musste (Ger.act. 50, 50a, 50b).