19 bis 22). Die Beklagte reagierte erst wieder auf das Schreiben der Rechtsschutzversicherung der Klägerin (kläg. act. 21) am 26. August 2008 (kläg. act. 22), also rund fünf Monate nach Ankunft der Anlage in Neuseeland. Der Beweis für © Kanton St.Gallen 2026 Seite 12/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte