Am 5. Mai 2008 gelangte die Beklagte mit einer Anfrage betreffend Steuerung und die Umplatzierung der Stützen an die Klägerin (vgl. kläg. act. 15, 28). Es kann somit davon ausgegangen werden, dass die Anlage in Neuseeland in der Zeit von ca. Mitte April 2008 bis ca. Mitte Mai 2008 zusammengesetzt und in Betrieb genommen wurde. Für diese Annahme spricht auch die Tatsache, dass die Beklagte im bekl. act. 12 Monteurkosten für die Zeit vom 30. April bis zum 15. Mai 2008 zur Verrechnung bringt.