Diverse Mängelbehebungsarbeiten stünden noch an. Diese Kosten seien durch einen Experten vor Ort zu schätzen. Insgesamt beziffert die Beklagte ihre Gegenforderung betreffend die Anlage in Neuseeland in der Klageantwort mit USD 25'800.--. Des Weiteren behauptet die Beklagte, dass ihr wegen der mangelhaften Lieferung ein Auftrag von über Fr. 750'000.-- entgangen sei.