Er habe von der beklagtischen Rechnung USD 10'200.-- abgezogen und wolle weitere USD 4'800.-- vom Rechnungsbetrag abziehen bzw. in Rechnung stellen. Der neuseeländische Besteller habe am 19. September 2008 weitere Mängel gerügt, welche Herr E. von der Beklagten telefonisch an die Klägerin weitergeleitet habe. Die Beklagte behauptet weiter, dass der Fahrantrieb unrichtig dimensioniert gewesen sei. Auch fehle beim Fahrantrieb eine Abdeckung. Zudem habe das gesamte Band nach weniger als sechs Monaten Roststellen aufgewiesen.