Das Kantonsgericht Glarus stellte die vorstehend aufgeführten, geschützten Beträge von insgesamt EUR 5'652'229.95 den vorstehend aufgeführten Vorauszahlungen der Klägerin für Flugzeugtreibstoff in der Gesamthöhe von EUR 5'782'200.00 gegenüber und hielt fest, dass ein Saldo zu Gunsten der Klägerin von EUR 129'970.05 resultiere, womit die Klage abzuweisen sei (Urteil KG GL E. III.18. S. 26). Nachdem die Klägerin im Verfahren vor Kantonsgericht Glarus ihre Forderungen nur verrechnungsweise, nicht aber im Rahmen einer Widerklage geltend gemacht hatte, hatte es die von den Parteien geltend gemachten Forderungen und Gegenforderungen nur in dem Umfang zu prüfen,