ein Urteil des Kantonsgerichts Glarus vom 23. Juni 2009 vor. Wie sich aus der vorliegenden Klage und den kläg.act. 1 – 33 und der klägerischen Klageantwort vor Kantonsgericht Glarus vom 28. November 2008 (bekl.act. 1) samt den in jenem Prozess eingereichten bekl.act. 1 – 21 der heutigen Klägerin ergebe, gehe es um den gleichen Lebensvorgang. Die materielle Rechtskraft des Urteils des Kantonsgerichts Glarus vom 23. Juni 2009 erstrecke sich auf sämtliche © Kanton St.Gallen 2026 Seite 6/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte