Das Kantonsgericht Glarus machte anschliessend Ausführungen zu den einzelnen Kontopositionen der T. AG, so zum Geschäft betreffend der Lieferung von zweimal 150'000 Liter Flugzeugtreibstoff und den Vorauszahlungen von zweimal EUR 136'500.00 (Urteil KG GL S. 11 f. E. 7), zur Lieferung von 1.12 Mio. Liter Flugzeugtreibstoff und zur Vorauszahlung von EUR 959'200.00 (Urteil KG GL S. 12 f. E. 8) sowie zum Vertrag über 5 Mio. Liter Flugzeugtreibstoff und zur Vorauszahlung von EUR 4'550'000.00 (Urteil KG GL S. 13 ff. E. 9). In Bezug auf die Rechnungen vom 1. November 2007 (kläg.act. 28 – 30 und zusätzlich bekl.act. 3/31) hielt das Kantonsgericht Glarus fest, dass sich diese auf die