Bereits im Jahr 2006 bestanden Kontakte zwischen der Beklagten und der S.- Unternehmensgruppe, indem die Beklagte für die S.-F. GmbH (bzw. vormals S.-F. AG, Z.) Küchenbestandteile und ähnliches von Europa nach Afghanistan transportierte. Ende 2006 führten die Parteien Gespräche, wobei es darum ging, ob die Beklagte für © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte