problematisch Geschäftspraktiken sind, die ausserhalb des Geschäftslokals stattfinden (Streuli-Youssef, SIWR V/1, S. 101). Verboten sind Verhaltensweisen, die zu einer Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Kunden führen können, weil der Kunde nicht mehr durch die Leistung, sondern durch die Art und Weise des Auftretens des Anbieters beeinflusst wird (Baudenbacher/Glöckner, N. 37 f. zu Art. 3 lit. h UWG).