© Kanton St.Gallen 2026 Seite 33/42 Publikationsplattform St.Galler Gerichte sich die Gesuchsgegnerin 2 gegenüber einer Versicherungsnehmerin einer anderen Krankenkasse herabsetzend über die Solvenz von Krankenkassen geäussert hat, nicht bestehende Beziehungen zur Krankenkasse vorgegaukelt und zu Unrecht mitgeteilt hatte, der Versicherte habe einen Rabatt von der Krankenversicherung zu Gute (vgl. Rechtsbegehren Ziff. 1.2, 1.8 und 1.9).