Am Gespräch zwischen B. Z-W., einer Vertreterin der RR., und Herrn B. von der Gesuchsgegnerin 2 vom 26. Oktober 2009 habe sich dieser negativ über die SS. geäussert und auch gesagt, dass es der RR. finanziell sehr schlecht gehe (Plädoyernotizen Rz.10; kläg.act. 34). Aufgrund der Anzeigen der Gesuchstellerin und der OO. AG führte die FINMA in der Folge keine Untersuchung durch und erliess auch in Bezug auf ein allfälliges wettbewerbswidriges Verhalten der Gesuchsgegnerinnen keine Verfügung.