Gemäss dem Vorbringen der Gesuchstellerin seien auch die PP., die RR. und die OO. AG von den unlauteren Methoden der Gesuchsgegnerinnen betroffen. Sie reichte ein Schreiben der OO. AG vom 25. November 2009 an die FINMA ein, mit welchem sie Anzeige gegen die Gesuchsgegnerin 1 erstattete. Die OO. AG beschwerte sich insbesondere darüber, dass sich die Gesuchsgegnerin 1 bzw. ihr "Call-Center VFS- Versicherungsforum Schweiz" trotz erfolgter Mahnung weiterhin als Vertragspartner der OO. AG ausgebe (Plädoyernotizen RZ.9; kläg.act. 33). Ferner reichte die Gesuchstellerin an Schranken ein Schreiben von B.Z-W. an die Gesuchstellerin vom 11. November 2009 ein, in welchem sie die Geschäftsmethoden der