hh) Insgesamt stellt ein Teil der erwähnten Artikel Indizien dafür dar, dass von der Gesuchstellerin behauptete wettbewerbswidrige Aussagen tatsächlich gemacht worden waren, so insbesondere "die Gesuchsgegnerinnen stünden mit A. AG in vertraglichen Beziehungen" (Rechtsbegehren Ziff.1.8), "die Versicherten hätten einen Rabatt von der Krankenversicherung zugute" (Rechtsbegehren Ziff. 1.9), "die © Kanton St.Gallen 2026 Seite 31/42 Publikationsplattform St.Galler Gerichte