4. Die Gesuchstellerin wies auf Berichte in den Medien hin, in welchen über die Geschäftsmethoden von Versicherungsvermittlern – darunter insbesondere auch die Gesuchsgegnerin 1 – berichtet wird. Solche Berichte können Indizien für ein wettbewerbswidriges Verhalten der Gesuchsgegnerinnen darstellen. Im Einzelnen geht es um folgende Berichte: