aa) Gemäss den Ausführungen der Gesuchstellerin wurde M.P. am 8. Juni 2009 von einem P.N. von der Gesuchsgegnerin 1 aufgesucht. M.P. sei vorgemacht worden, dass P.N. als Vertreter einer freien Krankenkassenberatungsgruppe (Verein) arbeite und nicht für eine Versicherungsgesellschaft tätig sei. P.N. habe M.P. mitgeteilt, dass er nicht auf Provisionsbasis arbeite, sondern einzig den Versicherten helfen wolle, Kosten zu sparen. Gleich wie andere Versicherte der Gesuchstellerin sei M.P. mit dem Dokument "Gesprächsprotokoll" "hereingelegt" worden.