aa) Gemäss dem Schreiben von K.H. und H.H. an die Gesuchstellerin vom 16. Oktober 2009 (kläg.act. 16) und den Vorbringen der Gesuchstellerin wurden K.H. und H.H. von P.R. von der Gesuchsgegnerin 1 am 10. Februar 2009 besucht. P.R. habe K.H. und H.H. ein Blatt mit den Logos verschiedener Krankenversicherer gezeigt, für die er tätig sei. Darunter habe sich auch das Logo der Gesuchstellerin befunden. K.H. und H.H. seien deshalb überzeugt gewesen, dass P.R. ein Mitarbeiter oder zumindest ein Vertreter der Gesuchstellerin sei. Er habe die Versicherungsprämien der Gesuchstellerin bei einer für K.H. und H.H. geltenden Franchise von Fr. 300.-- mit Versicherungsleistungen der FF.