aa) Gemäss einem von A.B. am 23. Oktober 2009 unterzeichneten "Beilageblatt zu Fragebogen" (kläg.act. 25) und den Vorbringen der Gesuchstellerin an Schranken habe – nach einer telefonischen Anfrage – ein Beratungsgespräch mit C.B. von der Gesuchsgegnerin 1 stattgefunden. Er habe zugesichert, mit der Gesuchstellerin Kontakt aufzunehmen, um eine Verbesserung der Prämie für A.B. zu erreichen. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 24/42 Publikationsplattform St.Galler Gerichte