© Kanton St.Gallen 2026 Seite 22/42 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Rückvergütung von der Gesuchstellerin bereits erhalten habe. Sie sei weiter aufgefordert worden, der Gesuchsgegnerin 2 alle Policen zu senden, damit diese rasch die Rückvergütung berechnen könne (Gesuch Rz. 34).