Zu jenem Zeitpunkt habe R.M. nicht reagiert. Erst zehn Monate später, d.h. im Oktober 2009, habe sich R.M. plötzlich beschwert und vorgebracht, der Versicherungsvertrag mit einer Dauer von fünf Jahren sei nicht rechtmässig zustande gekommen. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 21/42 Publikationsplattform St.Galler Gerichte