14 S. 3) entnommen werden könne, sei H.F. bei der AA. versichert, womit die Gesuchstellerin in diesem Fall nicht legitimiert sei, eine Wettbewerbsverletzung geltend zu machen (Art. 9 UWG). bb) Die Gesuchstellerin machte geltend, die Prämienvergleiche der Gesuchsgegnerinnen würden den Anforderungen von Art. 3 lit. e UWG nicht genügen. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 19/42 Publikationsplattform St.Galler Gerichte