© Kanton St.Gallen 2026 Seite 18/42 Publikationsplattform St.Galler Gerichte % Prämienvergünstigung möglich sei, scheint noch nicht wettbewerbswidrig, nachdem darauf hingewiesen worden, dass der Berater der Gesuchsgegnerin 1, Herr B., die Sparmöglichkeiten im Einzelnen aufzeigen werde. Ein Beratungsgespräch, bei welchem die Sparmöglichkeiten im Einzelnen aufgezeigt worden wären, kam nicht zustande. g) Fall H.F., W. (vormals Fall AB, Kanton G.)