1.2) und andere Krankenversicherungen hätten im Bereich der Zusatzversicherungen viel bessere Leistungen (Rechtsbegehren Ziff. 1.9). Die Gesuchstellerin wirft den Gesuchsgegnerinnen in diesem Zusammenhang ein wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne von Art. 3 lit. a und b UWG vor. e) Fall R.Ba., T. aa) Gemäss den Ausführungen der Gesuchstellerin wurde eine weitere Kundin der Gesuchstellerin dazu veranlasst, mit der Krankenkasse Groupe Mutuel einen Vertrag abzuschliessen. R.Ba. habe sich hartnäckig "gegen den erschlichenen © Kanton St.Gallen 2026 Seite 16/42 Publikationsplattform St.Galler Gerichte