2 des Rechtsbegehrens verlangt. Schliesslich wirft die Gesuchstellerin den Gesuchsgegnerinnen Verstösse gegen Art. 3 lit. h wegen aggressiver Verkaufsmethoden vor, wobei sie Verbote in den Rechtsbegehren Ziff. 1.8, 1.9, 1.10, 2 und 3 verlangt. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 9/42 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 3. Die Gesuchstellerin wirft den Gesuchsgegnerinnen in folgenden Fällen folgende unlautere Wettbewerbshandlungen vor: a) Fall K.G., J.