Die Gesuchsgegner bestritten nicht, dass über ein Call-Center Kundenbesuche vereinbart würden, worauf ein Beratungsgespräch mit Vertretern der Gesuchsgegnerin 1 stattfinde. Sie brachten vor, das Call-Center würde von der Gesuchsgegnerin 1 und nicht von der Gesuchsgegnerin 2 geführt (Gesuchsantwort Rz. 8). Die Frage kann, da vorliegend nicht von Bedeutung, offen gelassen werden.