habe wenige Monate vor der Registrierung der Marke des Klägers ein Eintragungsgesuch der Pizolbahnen AG für die Klassifikation 35 abgelehnt und sich auf den Standpunkt gestellt, für diese Klassifikation sei dieser geographische Begriff (Pizol) nicht eintragungsfähig. Ferner legte der Beklagte ein Schreiben der Pizolbahnen AG an © Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte