8) überein. Das Bestätigungsschreiben der Klägerin (kläg. act. 9) enthält aber weitere ergänzende Vertragsklauseln (u.a. hinsichtlich der Anwendung der klägerischen AGB), welche nicht in der Bestellung der Beklagten 1 enthalten sind. Da die AGB auch eine Gerichtsstandklausel enthalten, welche für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag den Gerichtsstand am Sitz der Klägerin festlegen, und damit zumindest für einen Teil der © Kanton St.Gallen 2026 Seite 7/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte