9), in welcher sie die seitens der Beklagten 1 vorgeschlagenen Zahlungskonditionen bestätigte und u. a. erneut ihre AGB für anwendbar erklärte und diese AGB auch im Volltext (in deutscher und englischer Sprache) dem Bestätigungsschreiben beilegte. Die Beklagte 1 reagierte nach Angaben der Klägerin nicht auf dieses Bestätigungsschreiben der Klägerin.