5. a) Die Klägerin beruft sich für die örtliche Zuständigkeit des Handelsgerichts auf die in ihren AGB enthaltene Gerichtsstandklausel (kläg. act. 5, Ziff. IX der AGB), © Kanton St.Gallen 2026 Seite 4/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte wonach die Schweizer Gerichte am Sitz der Klägerin örtlich zur Beurteilung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zuständig sein sollen.