h) Mit Schreiben vom 14. September 2009 an das Vermittleramt R. ersuchte die Klägerin um Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. 9446. Der Vermittlungsvorstand wurde am 19. Oktober 2009 durchgeführt. Der Beklagte ist nicht erschienen; die Streitsache blieb unvermittelt (kläg. act. 5, 30 und 31). i) Mit Klage vom 15. Dezember 2009 macht die Klägerin gegenüber dem Beklagten ihren Forderungsausstand für die vorgenannten 2. - 9. Abrufe im Zeitraum zwischen 10. März und 8. Mai 2009 über einen Gesamtbetrag von Fr. 106'437.95 zuzüglich 4 % Verzugszinsen ab 9. Juni 2009 geltend und verlangt hierfür Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. 9446 des Betreibungsamtes der Gemeinde S. (KS, S. 14).