© Kanton St.Gallen 2026 Seite 6/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Sachumstände die Kläger aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden sollten. Die Aussagen von Herrn B., F. und T. anlässlich der Generalversammlung vom 24. April 2009 zeigten deutlich auf, dass die Anwesenden im Bilde gewesen seien (Klageantwort, II.4.; BO: kläg. act. 13).